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Führerschein

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Kalk: 0221/852465 | Brück: 0221/8460274
  • A1
  • A2
  • A
  • B196
  • BF17
  • B
  • BE
Leichtkraftrad
Leichtkraftrad

Das darfst Du fahren:

  • Krafträder mit
    • max. 125 ccm Hubraum
    • max. 11 kW Nennleistung
    • max. 0,1 KW/kg im Verhältnis der Leistung zum Gewicht
  • Sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
    • symmetrisch angeordneten Rädern und
    • mehr als 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren
    • oder
    • über 45 km/h bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) und
    • max.15 KW Nennleistung
  • Enthaltene Klassen
    • AM

Dein Weg zum Führerschein:

  • Theorie
    • 12 Doppelstunden Grundwissen (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer anderen Fe-Klasse*)
    • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Praxis
    • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
    • Sonderfahrten:
      • 5 Fahrstunden Überland
      • 4 Fahrstunden Autobahn
      • 3 Fahrstunden Nacht

Dein Mindestalter:

  • 16 Jahre
Motorrad, begrenzt
Motorrad, begrenzt

Das darfst Du fahren:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
    • einer max. Nennleistung von 35 KW / 48 PS
    • einem max. Verhältnis von 0,2 KW/kg der Leistung zum Gewicht
  • Enthaltene Klassen
    • A1 und AM

Dein Weg zum Führerschein:

  • Theorie
    • 12 Doppelstunden Grundwissen (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer anderen Fe-Klasse*)
    • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Praxis
    • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
    • Sonderfahrten:
      • 5 Fahrstunden Überland
      • 4 Fahrstunden Autobahn
      • 3 Fahrstunden Nacht

Dein Mindestalter:

  • 18 Jahre
Motorrad, unbegrenzt
Motorrad, unbegrenzt

Das darfst Du fahren:

  • Krafträder mit
    • einem Hubraum über 50 ccm oder
    • einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) von über 45 km/h
  • Sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
    • symmetrisch angeordneten Rädern und
    • mehr als 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren
    • oder
    • über 45 km/h bbH und
    • max.15 KW Nennleistung
  • Enthaltene Klassen
    • A2, A1 und AM

Dein Weg zum Führerschein:

  • Theorie
    • entfällt bei Deinem Aufstieg von A1 oder A2
    • 12 Doppelstunden Grundwissen (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer anderen Fe-Klasse*)
    • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Praxis
    • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
    • Sonderfahrten:
      • 5 Fahrstunden Überland
      • 4 Fahrstunden Autobahn
      • 3 Fahrstunden Nacht

Dein Mindestalter:

  • 24 Jahre, bei Direkterwerb
  • 20 Jahre, bei Vorbesitz der Fe-Klasse A2
Motorrad, unbegrenzt
Motorrad, unbegrenzt

Das darfst Du fahren:

  • Kraftfahrzeuge der Klasse A1
    • auch mit Beiwagen
    • max. 11 KW Nennleistung
    • max. 0,1 KW/kg im Verhältnis der Leistung zum Gewicht

Dein Weg zum Führerschein:

  • Theorie
    • 4 Doppelstunden Grundwissen
  • Praxis
    • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
    • 5 * 90 Minuten i.G.O./Überland/Autobahn
    • Dein Mindestalter:

      • 25 Jahre, bei Direkterwerb
PKW ab 17 Jahre
PKW ab 17 Jahre

Das darfst Du fahren:

  • KFZ
    • mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg und
    • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen (zusätzlich zum Fahrer).
  • Auch folgende Anhänger darfst Du mitnehmen
    • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers beträgt max. 750 kg.
    • Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher als 750 kg, so darf die Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreiten.
  • Enthaltene Klassen
    • AM und L

Dein Weg zum Führerschein:

  • Theorie
    • 12 Doppelstunden Grundwissen
    • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Praxis
    • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
    • Sonderfahrten:
      • 5 Fahrstunden Überland
      • 4 Fahrstunden Autobahn
      • 3 Fahrstunden Nacht

Dein Mindestalter:

  • 17 Jahre (und bei späterer Mitnahme einer Begleitperson*)
  • * Anforderungen an die Begleitperson bei BF 17:
    • mind. 30 Jahre alt
    • mind. 5 Jahre Besitz der Fe-Klasse B
    • nicht mehr als 1 Punkt im Flensburger Fahreignungsregister
PKW
PKW

Das darfst Du fahren:

  • KFZ
    • es ist eine Fahrausbildung im Bereich Gangschaltung oder Automatik möglich
    • mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg und
    • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen (zusätzlich zum Fahrer).
  • Auch folgende Anhänger darfst Du mitnehmen
    • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers beträgt max. 750 kg.
    • Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher als 750 kg, so darf die Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreiten.
  • Enthaltene Klassen
    • AM und L

Dein Weg zum Führerschein:

  • Theorie
    • 12 Doppelstunden Grundwissen (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer anderen Fe-Klasse*)
    • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Praxis
    • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
    • Sonderfahrten:
      • 5 Fahrstunden Überland
      • 4 Fahrstunden Autobahn
      • 3 Fahrstunden Nacht

Dein Mindestalter:

  • 18 Jahre
PKW mit Anhänger
PKW mit Anhänger

Das darfst Du fahren:

  • KFZ der Klasse B mit einem Anhänger
    • der schwerer ist als 750 kg,
    • jedoch die zulässige Gesamtmasse von 7.000 kg nicht übersteigt.

Dein Weg zum Führerschein:

  • Theorie
    • Eine theoretische Ausbildung ist nicht erforderlich.
  • Praxis
    • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
    • Sonderfahrten:
      • 3 Fahrstunden Überland
      • 1 Fahrstunden Autobahn
      • 1 Fahrstunden Nacht

Dein Mindestalter:

  • 18 Jahre