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Kalk: 0221/852465 | Brück: 0221/8460274
- A1
- A2
- A
- B196
- BF17
- B
- BE
Leichtkraftrad
Leichtkraftrad
Das darfst Du fahren:
- Krafträder mit
- max. 125 ccm Hubraum
- max. 11 kW Nennleistung
- max. 0,1 KW/kg im Verhältnis der Leistung zum Gewicht
- Sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- mehr als 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder
- über 45 km/h bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) und
- max.15 KW Nennleistung
- Enthaltene Klassen
- AM
Dein Weg zum Führerschein:
- Theorie
- 12 Doppelstunden Grundwissen (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer anderen Fe-Klasse*)
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
- Praxis
- Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
- Sonderfahrten:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden Nacht
Dein Mindestalter:
- 16 Jahre
Motorrad, begrenzt
Motorrad, begrenzt
Das darfst Du fahren:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
- einer max. Nennleistung von 35 KW / 48 PS
- einem max. Verhältnis von 0,2 KW/kg der Leistung zum Gewicht
- Enthaltene Klassen
- A1 und AM
Dein Weg zum Führerschein:
- Theorie
- 12 Doppelstunden Grundwissen (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer anderen Fe-Klasse*)
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
- Praxis
- Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
- Sonderfahrten:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden Nacht
Dein Mindestalter:
- 18 Jahre
Motorrad, unbegrenzt
Motorrad, unbegrenzt
Das darfst Du fahren:
- Krafträder mit
- einem Hubraum über 50 ccm oder
- einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) von über 45 km/h
- Sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- mehr als 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder
- über 45 km/h bbH und
- max.15 KW Nennleistung
- Enthaltene Klassen
- A2, A1 und AM
Dein Weg zum Führerschein:
- Theorie
- entfällt bei Deinem Aufstieg von A1 oder A2
- 12 Doppelstunden Grundwissen (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer anderen Fe-Klasse*)
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
- Praxis
- Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
- Sonderfahrten:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden Nacht
Dein Mindestalter:
- 24 Jahre, bei Direkterwerb
- 20 Jahre, bei Vorbesitz der Fe-Klasse A2
Motorrad, unbegrenzt
Motorrad, unbegrenzt
Das darfst Du fahren:
- Kraftfahrzeuge der Klasse A1
- auch mit Beiwagen
- max. 11 KW Nennleistung
- max. 0,1 KW/kg im Verhältnis der Leistung zum Gewicht
Dein Weg zum Führerschein:
- Theorie
- 4 Doppelstunden Grundwissen
- Praxis
- Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
- 5 * 90 Minuten i.G.O./Überland/Autobahn
- 25 Jahre, bei Direkterwerb
Dein Mindestalter:
PKW ab 17 Jahre
PKW ab 17 Jahre
Das darfst Du fahren:
- KFZ
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen (zusätzlich zum Fahrer).
- Auch folgende Anhänger darfst Du mitnehmen
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers beträgt max. 750 kg.
- Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher als 750 kg, so darf die Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreiten.
- Enthaltene Klassen
- AM und L
Dein Weg zum Führerschein:
- Theorie
- 12 Doppelstunden Grundwissen
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
- Praxis
- Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
- Sonderfahrten:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden Nacht
Dein Mindestalter:
- 17 Jahre (und bei späterer Mitnahme einer Begleitperson*)
- * Anforderungen an die Begleitperson bei BF 17:
- mind. 30 Jahre alt
- mind. 5 Jahre Besitz der Fe-Klasse B
- nicht mehr als 1 Punkt im Flensburger Fahreignungsregister
PKW
PKW
Das darfst Du fahren:
- KFZ
- es ist eine Fahrausbildung im Bereich Gangschaltung oder Automatik möglich
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen (zusätzlich zum Fahrer).
- Auch folgende Anhänger darfst Du mitnehmen
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers beträgt max. 750 kg.
- Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher als 750 kg, so darf die Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreiten.
- Enthaltene Klassen
- AM und L
Dein Weg zum Führerschein:
- Theorie
- 12 Doppelstunden Grundwissen (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer anderen Fe-Klasse*)
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
- Praxis
- Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
- Sonderfahrten:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden Nacht
Dein Mindestalter:
- 18 Jahre
PKW mit Anhänger
PKW mit Anhänger
Das darfst Du fahren:
- KFZ der Klasse B mit einem Anhänger
- der schwerer ist als 750 kg,
- jedoch die zulässige Gesamtmasse von 7.000 kg nicht übersteigt.
Dein Weg zum Führerschein:
- Theorie
- Eine theoretische Ausbildung ist nicht erforderlich.
- Praxis
- Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
- Sonderfahrten:
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunden Nacht
Dein Mindestalter:
- 18 Jahre